Vorkehrungen zum Schutz vor COVID-19
Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
Rehabilitation kann auch in Zeiten der Corona-Pandemie in vielen Fällen nicht warten, weil eine Verzögerung zu bleibenden Folgeschäden führen kann. Nach dem Leitmotiv „So komfortabel wie möglich, so sicher wie nötig" haben wir deshalb ein Konzept für Ihren sicheren Rehabilitationsaufenthalt entwickelt und so eine geschützte Umgebung geschaffen.
Dank der getroffenen Vorkehrungen stehen unsere Rehabilitationseinrichtungen weiterhin für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Die gesetzten Maßnahmen reichen über die Vorgaben der Gesundheitsbehörden und Versicherungsträger hinaus und umfassen unter anderem:
- verstärkte Desinfektionsintervalle,
- das verpflichtende Tragen von FFP2- Schutzmasken ohne Ausatemventil,
- konkrete Verhaltens- und Hygienevorschriften,
- verkleinerte Therapie-Gruppen,
- eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten sowie
- laufende Corona-Tests und Gesundheitschecks – für unser Personal ebenso wie für unsere Patientinnen und Patienten.
Für folgende Personengruppen ist der Zutritt zu unseren Rehabilitationseinrichtungen möglich
Geimpfte Person mit COVID-19-Impfstopff:
Als vollständig geimpft gilt eine Person, die beide Teilimpfungen bzw. eine Impfung (bei jenen Impfstoffen, wo eine Gabe ausreichend ist) erhalten hat und die 2. Teilimpfung nicht älter als 9 Monate ist. Dies gilt für alle Impfstoffe, die in der EU zugelassen bzw. als Impfschutz anerkannt sind.
Genesene Person:
Als genesen gilt eine Person, die einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, oder nach §4 Abs. 18 EpiG als „Infizierte Person" (nicht als Kontaktperson) gegolten hat und zweimalig negativ getestet wurde. Der Status „genesene Person" gilt für 6 Monate ab der Infektion.
Getestete Person:
Als getestete Person gilt eine Person, die ein negatives PCR Testergebnis nicht älter als 72h oder ein negatives Antigen Testergebnis nicht älter als 48h vorlegen kann; Antigen-Selbsttests sind nicht erlaubt.
WICHTIG: Es gilt zu beachten, dass der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr durch einen Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie ein negatives Antigen-Selbsttestergebnis (<24h) nicht zulässig sind.
Reha in geschützter Umgebung mit VAMED IKM – Intelligentes Kontaktmanagement
Mit unseren IKM-Vorkehrungen legen wir besonderen Wert darauf, dass keine Infektionen von außen in die Rehaklinik hineingetragen werden. Voraussetzung für Ihren Antritt einer stationären Rehabilitation ist der Status einer geimpften, genesenen oder getesteten Person.
Ein digitalisiertes Aufnahmemanagement, Leitsysteme, verkleinerte Therapiegruppen, verpflichtendes Tragen von FFP2 Masken und Abstandsregelungen sorgen für eine geschützte Umgebung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden speziell geschult und setzen eine Vielzahl von Hygienemaßnahmen, wie die laufende Desinfektion der Räume sowie das Tragen einer FFP2 Maske, um. Natürlich werden all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig auf eine COVID-19 Erkrankung getestet.
Für Patienten-Besuche und Freizeitmöglichkeiten gelten je nach Pandemie-Situation in der Region spezifische Regelungen. Die Vorgaben dazu orientieren sich an den aktuellen COVID-19-Fallzahlen der Umgebung und am Ampelsystem der österreichischen Bundesregierung.
Informationen für Besucher:
Wir möchten für unsere Patientinnen und Patienten eine angenehme und sichere Umgebung schaffen. Aus diesem Grund bitten wir Besucherinnen und Besucher ebenfalls um Einhaltung der Vorgaben und Verhaltensregeln der Rehabilitationseinrichtung.
Vorgaben und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher:
- Zutritt ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen gemäß der oben genannten Definition
- Registrierungspflicht für jeden Besucher im Empfangsbereich
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2 Atemschutzmaske ohne Ausatemventil
- Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 1 Meter)
Rahmenbedingungen für einen sicheren Besuch:
- Besuche sind in den Begegnungszonen, der Cafeteria oder im Außenbereich der Einrichtung gestattet
- Jeder Besucher muss geimpft, getestet oder genesen sein. (Nachweis ist im Empfangsbereich vorzulegen)
FAQ
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Rahmenbedingungen:
- Eine unterfertigte Einwilligungserklärung ist im Zuge Ihrer Aufnahme vorzulegen
- Sie erhalten spätestens 14 Tage vor Anreise ein Einladungsschreiben mit Ihrer genauen Ankunftszeit, welche es einzuhalten gilt.
- Eine Abklärung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes wird am Tag vor Ihrer Anreise von uns telefonisch durchgeführt.
- Bitte beachten Sie, dass externe Personen (Angehörige) die Einrichtung nicht betreten dürfen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Ankunft. (z.B. Gepäckstransport).
- Am Anreisetag weisen Sie bitte Ihren Status einer geimpften, genesenen oder getesteten Person mittels Impfpass, Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate) oder eines behördlich durchgeführten PCR-Tests vor. Weitere Informationen zum „Screening" am Anreisetag finden Sie unter der Frage „Welche Schutzmaßnahmen werden bei Neuaufnahmen getroffen?"
- Zusätzliche Testmöglichkeiten (Antigen-Tests) stehen während Ihres Aufenthaltes kostenlos zur Verfügung.
Uns ist es besonders wichtig, in unseren Kliniken und Einrichtungen für Ihre größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Wir bitten daher auch um Ihr Verständnis, dass wir bei jeder Neuaufnahme ein umfassendes „Screening" durchführen. Dieses „Screening" dient zum Schutz aller und umfasst folgende Schritte: Mit den Unterlagen zu Ihrer Rehabilitation bei uns, erhalten Sie vorab alle wichtigen Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Unser Team kontaktiert Sie am Tag vor Ihrer Anreise telefonisch, um mit Ihnen Fragen abzuklären wie z. B. ob Sie eventuell Kontakte zu COVID-19-erkrankten Personen hatten und ob möglicherweise Krankheitssymptome vorliegen. Diese Fragen werden unsere Kolleginnen und Kollegen bei Ihrer Anreise wiederholt mit Ihnen abgeklärt.
Damit wir mit Ihrer Therapie unverzüglich beginnen können, benötigen wir außerdem den Nachweis, dass Sie geimpft oder genesen sind, beziehungsweise einen negativen COVID-19-Test vorweisen können – dieser darf nicht älter als zwei Tage sein. Bitte legen Sie diesen Nachweis am Tag Ihrer Aufnahme bei uns vor. Die genaue Definition für den Status geimpft, genesen oder getestet entnehmen Sie bitte dem oberen Abschnitt.
Sofern kein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird und Sie weder geimpft noch genesen sind, wird ein PCR-Test bei uns im Haus durchgeführt. Das bedarf allerdings einiger Sicherheitsmaßnahmen. In diesem Fall verzögert sich der Beginn Ihrer Therapie, da unsere Patientinnen und Patienten bis zum Vorliegen der Testergebnisse in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das – aus Sicherheitsgründen – bis zum Vorliegen des Ergebnisses nicht verlassen werden darf. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.
Bei Verdachtsfällen wird der Reha-Antritt verschoben, Patientinnen und Patienten mit positiver Testung müssen isoliert und in der Regel in Quarantäne nach Hause geschickt werden.
Selbstverständlich führen wir auch umfassende Eingangsuntersuchungen durch.
Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir den aktuellen behördlichen Vorgaben folgen müssen und derzeit Besuche leider nur eingeschränkt gestatten können. Diese Maßnahme dient dazu, eine Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten durch Dritte zu verhindern, die das Virus von außen in unsere Häuser tragen könnten.
Vorgaben und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher:
- Zutritt ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Personen gemäß der oben genannten Definition
- Registrierungspflicht für jeden Besucher im Empfangsbereich
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2 Atemschutzmaske ohne Ausatemventil
- Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 2 Meter)
Rahmenbedingungen für einen sicheren Besuch:
- 1 Besucher ist pro Patient und Tag in den Begegnungszonen, der Cafeteria oder im Außenbereich der Einrichtung gestattet
- Jeder Besucher muss geimpft, getestet oder genesen sein.
- (Nachweis ist im Empfangsbereich vorzulegen)
- Gem. der Einwilligungserklärung ist ein Besuch von Gastronomiestätten, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht erlaubt.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Begleitpersonen – sofern sie geimpft, getestet oder genesen sind – mit aufgenommen werden. Reist eine Begleitperson zwischenzeitlich ab und will in unser Haus zurückkehren und ist nicht geimpft oder genesen, muss erneut ein negativer COVID-19-Test – nicht älter als zwei Tage – vorgelegt werden, da ein Verlassen des Hauses die Gefahr neuer Ansteckungsketten birgt. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an unser Direktionsteam.
Selbstverständlich dürfen Sie sich frei bewegen. Spaziergänge und sportliche Betätigungen an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt. Wie überall gilt auch hier das Gebot der Abstandswahrung von mindestens 2 Metern sowie die Ansammlungsbeschränkung von maximal 10 Personen.
Unabhängig von der Corona-Pandemie sind Wochenendheimfahrten im Laufe der stationären Rehabilitation nicht vorgesehen. Dies trifft auch auf die jetzige Situation zu – zumal auch dies die Gefahr neuer Ansteckungsketten birgt.
In unserer Einrichtung besteht FFP2-Maskenpflicht. Generell möchten wir Sie bitten, ausreichend FFP2-Masken für Ihren Aufenthalt mitzubringen.
Ja, das ist kein Problem. Schmutzwäsche kann zur Rezeption gebracht werden. Wir veranlassen dann für Sie die kostenpflichtige Reinigung.
Ja, alle von uns getroffenen Maßnahmen tragen dazu bei, unser Haus auf einem hohen Sicherheitsniveau führen zu können. Der Gesundheitszustand unserer Mitarbeiter und auch unserer Patientinnen und Patienten wird täglich kontrolliert, und alle neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten sind geimpft, getestet oder genesen.
Wir stellen sicher, dass das Abstandsgebot im Speisesaal eingehalten wird. Da weniger Patientinnen und Patienten pro Tisch versorgt werden können, erfolgt die Verpflegung in manchen Kliniken in mehreren Schichten. Dazu werden die Essenszeiten insgesamt ausgedehnt. Die Cafeterien sind für unsere Patientinnen und Patienten geöffnet.
Ja, Therapien werden weitgehend im normalen Umfang durchgeführt. Zu Ihrem Schutz tragen Therapeutinnen und Therapeuten bei weniger als 2 Meter Abstand grundsätzlich Schutzmasken. Gruppentherapien finden nur noch in kleineren Gruppen (unter Einhaltung des Mindestabstandes) statt, zudem werden Vorträge vor großen Gruppen eingestellt bzw. nach Möglichkeit digital angeboten. Einzeltherapien finden weiterhin statt. Beratungsgespräche und psychologische Therapien können durch die Aufstellung mobiler Plexiglasabtrennungen und der Einhaltung eines Abstands von 2 Meter ohne Schutzmasken durchgeführt werden.
Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Sollten – trotz aller Sicherheitsvorkehrungen – dennoch Erkrankungen auftreten, werden die Betroffenen sowie die Kontaktpersonen ersten Grades umgehend isoliert. In weiterer Folge wird mit der zuständigen Sanitätsbehörde das weitere Vorgehen abgestimmt und Ihr zuständiger Kostenträger informiert. Sämtliche Kontaktpersonen werden ermittelt und getestet, um eine Weiterübertragung auszuschließen. Die Klinikleitung und die Mitarbeiter sind auf diese Situation vorbereitet und können richtig und schnell handeln.
Hygiene und vorbeugende Maßnahmen
Alle VAMED-Gesundheitseinrichtungen in Österreich haben entsprechend ihrem Status als Krankenanstalten und ihrer Qualitätszertifikate ein ausgezeichnetes Hygienemanagement mit entsprechendem Hygienefachpersonal. Wir verfolgen die tagesaktuelle Erkrankungsausbreitung und stehen mit den Sanitätsbehörden in ständigem Kontakt. Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unseres Personals hat für uns höchste Priorität.
Alle unsere Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine Erregerausbreitung zu verhindern. Dieses Ziel versuchen wir in unseren Einrichtungen zu unterstützen und stellen Ihnen bei Aufnahme entsprechende Fragen. Falls nach diesen Fragen ein Verdacht besteht, werden – je nach Gesundheitszustand – weitere Maßnahmen eingeleitet und ein späterer Termin für Ihre Aufnahme vereinbart. Besonders gefährdete Patienten, welche zu Hochrisikopatienten zählen, laden wir z. B. zu einem späteren Zeitpunkt ein.
Weitere Informationen
Haben Sie noch weitere Fragen zum Corona-Virus, wenden Sie sich an das Personal unserer Klinik.
Zusätzliche Informationen zur Hygiene finden Sie unter: